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Oktober 2019

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6 graz www.grazer.at 2. OKTOBER 2019 Die Dos und Don’ts des INFORMATIV. Seit 1. Jänner gelten veränderte Regeln für Jugendliche. Das Land Steiermark hat eine Befragung durchgeführt und dabei erhoben, was Eltern und Kinder davon halten. Partymachen erlaubt! Wenn es die Eltern erlauben, dürfen bis 14-Jährige bis 23 Uhr, unter 16-Jährige bis 1 Uhr und alle Älteren unbegrenzt fortgehen. Von Svjetlana Wisiak svjetlana.wisiak@grazer.at Mit dem neuen Schuljahr bricht auch eine neue Saison von Partys an, die Lust auf Feiern machen. Noch bevor die Ballsaison anfängt, sollten sich Jugendliche aber über Neuerungen im Jugendgesetz schlaumachen – und manche werden darüber sogar erfreut sein. Novelle Den Grundstein für das neue Gesetz hat der Landtag bereits im Sommer 2018 gelegt. Jugendschutz liegt nämlich in den Händen der Landesregierung. Seit 1. Jänner sind die neuen Regelungen nun schon in Kraft. Österreichweit wurden etwa die Ausgehzeiten angeglichen, dafür sind die Gesetze in Hinsicht auf Rauchen und Alkoholkonsum um einiges strenger geworden. Alkohol So herrscht bei Mischgetränken mit Spirituosen, Schnaps & Co unter 18 Jahren weiterhin ein strenges Tabu. Neu ist, dass man als über 16-Jähriger zwar Bier und Wein trinken darf, aber nur beschränkt. Merkt ein Polizist, dass man stark alkoholisiert ist, wird man zum Alkotest aufgefordert und kann bestraft werden – und zwar mit bis zu 30 Euro. Das Rauchen ade: Seit dem 1. Jänner dürfen auch 16-Jährige nicht mehr rauchen. Vorteil: Vielleicht fängt man mit 18 gar nicht erst an. GETTY (3)

2. OKTOBER 2019 www.grazer.at graz 7 neuen Jugendschutzes schließt auch mit ein, wenn man alkoholhaltige Getränke besitzt oder vor dem 16. beziehungsweise 18. Geburtstag kauft. Ausgehen In Sachen Ausgehzeit hat sich die Steiermark an den österreichweiten Standard angeglichen, was Lockerungen mit sich gebracht hat: So darf man unter 14 Jahren bis 23, unter 16 bis 1 Uhr und darüber hinaus unbegrenzt fortgehen. Die Zeiten verstehen sich ohne Begleitung oder eine Aufsichtsperson. Interessant: Obwohl es das Gesetz schon seit über einem halben Jahr gibt, ist es vielen Eltern und auch Jugendlichen nicht im Detail bekannt. Das besagt eine Befragung, die das Land Steiermark kürzlich durchgeführt hat. Zigaretten Politisch flammt die Raucherdebatte derzeit wieder auf. So wird das generelle Rauchverbot in Lokalen per 1. November wieder umgesetzt. Fix bleibt aber die Regelung, die seit 1. Jänner für steirische Jugendliche gilt. So ist das Rauchen für alle Jugendlichen unter 18 Jahren ausnahmslos untersagt. Das schließt auch E-Zigaretten, Shishas und ähnliche Produkte mit ein. Strafen Hält man sich nicht an die Spielregeln, drohen Strafen: Wird man von Polizisten aufgehalten, können sie ein Organmandat verfügen, was den Jugendlichen 20 bis 30 Euro direkt vor Ort kostet. In schwereren Fällen kommt es zu einem Behördenverfahren. In diesem können dann Strafen verhängt werden, die von Beratungsgespräch und Sozialleistungen über Schulungen bis hin zur Geldstrafe reichen können. Letztere kann dann bis zu 300 Euro betragen. Befragung Um sich ein erstes Feedback einzuholen, hat das Land Jugendliche und ihre Eltern befragt: Während die Jungen das neue Gesetz für zu streng halten, sind die Älteren der Meinung, es sei zu locker. Immerhin nutzen zwei Drittel aller Erziehungsberechtigten das Jugendgesetz als „Vorbild“ für die Erziehung. Das Thema Rauchen gestaltet sich – wie die Studie ergibt – problematisch: So ist es zwar Jugendlichen wie auch Eltern gleichermaßen bekannt, dass Zigaretten & Co bis 18 verboten sind, vom Gruppenzwang lassen sie sich dennoch weiterhin verleiten. Interessant: Die Mehrheit der Jugendlichen ist der Meinung, dass ein Preis von 12,50 Euro Gleichaltrige davon abhalten würde, zu rauchen. Dass auch Eltern in die Verantwortung gezogen werden sollen, finden Eltern wie Kinder gleichermaßen: Mehr als drei Viertel finden, dass Erziehungsberechtigte bestraft gehören, wenn sie Kinder zum Beispiel Alkohol kaufen schicken. ➠ Alle (Trink-)Schranken fallen, ist man erst einmal 18 Mit 18 Jahren ■■Ausgehen. Keiner schaut mehr darauf, wie lange man abends weg bleibt. ■■Rauchen. Erst ab 18 Jahren darf man zu den Kippen greifen. Das ist neu. ■■Trinken. Es gibt keine Einschränkung, auch nicht bei Schnaps und Spirituosen. ➠ Mit 16 Jahren ■■Ausgehen. Wer 14 bis 16 Jahre alt ist, muss spätestens um 1 Uhr zuhause sein. ■■Rauchen. Früher wurde es geduldet, nun ist Rauchen strengstens verboten. ■■Trinken. Trinken darf man nur Bier oder Wein, übertreiben darf man es aber nicht. Mit 14 Jahren ■■Ausgehen. Wer das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss abends um 23 Uhr zuhause sein. ■■Rauchen. Auch vor der Novelle hat man als unter 14-Jähriger nicht rauchen dürfen. ■■Trinken. Keinerlei Alkohol ist erlaubt. ➠ Nur gemäßigter Spaß ist ab 16 erlaubt Nicht einmal ein Bier ist unter 14 drin

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