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7. Februar 2021

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34 graz www.grazer.at 7. FEBRUAR 2021 Immobilien: Expertin Bei einer Anlage in Immobilien gibt es mehrere Möglichkeiten. Welche die beste ist, hängt auch von der eigenen Situation ab. GETTY

7. FEBRUAR 2021 www.grazer.at graz 35 erklärt Anlagemöglichkeiten RENTABEL. Investitionen in Wohnungen lohnen sich. Die Grazer Expertin Karoline Mihelic erklärt, wie man das am besten anpackt. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit sparen die Menschen wieder stärker, wie Daten der Statistik Austria belegen. Betrug die Sparquote in Österreich im ersten Quartal des Vorjahres noch 8,3 Prozent, waren es im dritten schon 11,5. Gleichzeitig suchen viele nach sicheren Anlagemöglichkeiten. Weiterhin beliebt sind Immobilien. Wie die Raiffeisenbank diese Woche informierte, reihte sich das Jahr 2020 in der Steiermark mit 21.250 Immobilienkäufen gleich nach dem Rekordjahr 2019 ein. 2,7 Milliarden Euro wurden allein im Großraum Graz ausgegeben. Warum diese Investitionen hoch im Kurs stehen, erklärt Expertin Karoline Mihelic so: „Die Vorteile der Veranlagung in Immobilien kann man in drei Säulen teilen: Sicherheit durch Grundbuch, Mieteinnahmen und Nachhaltigkeit. Man kann aus der Geschichte heraus nachvollziehen, dass eigentlich keine Immobilie über die Jahre hinweg nicht mehr wert geworden ist.“ Bei der Veranlagung gibt es mehrere Möglichkeiten, wie die Expertin betont – auch durch verschiedene neue Herausforderungen für Bauträger: „In Graz, vor allem in Zentrumslagen, ist das große Thema, dass es zu einer Verknappung von Grundstücken und Liegenschaften kommt.“ Drei Varianten Grundsätzlich muss man bei den Anlageformen zwischen der „klassischen Vorsorgewohnung“, dem „kleinen“ und dem „großen Bau- herrenmodell“ unterscheiden. „Bei der klassischen Vorsorgewohnung kaufe ich und hole mir wie ein Selbstständiger die Umsatzsteuer zurück – brauche dafür aber kein Gewerbe. Die steuerlichen Vorteile halten sich dabei jedoch in Grenzen“, so die Expertin. Dem gegenüber steht das große Bauherrenmodell, dessen Basis die sogenannte „umfassende Sanierung“ bildet. Mihelic: „Da gibt das Land für die Sanierung gewisser erhaltenswerter Gebäude eine Förderung.“ Während die AfA – die Abschreibung für Abnutzung – bei der klassischen Vorsorgewohnung über 67 Jahre läuft, wird sie beim großen Bauherrenmodell auf 15 Jahre verkürzt. „Somit hab ich 15 Jahre lang Verlustvorträge, sprich ich mache keinen Gewinn aus meiner Vermietung – und ich bekomme Einkommensteuer zurück“, erklärt sie. Man habe dann einen größeren Steuereffekt, sei aber nur beteiligt und habe kein Grundeigentum. Bei der klassischen Vorsorgewohnung gilt außerdem das ABGB als rechtliche Basis, man ist also frei in der Mietzinsbildung. Bei den geförderten Projekten gilt das Mietrechtsgesetz, hier muss deutlich unter Richtwert vermietet werden. Das Beste aus beiden Welten vereint, so Mihelic, das kleine Bauherrenmodell. Dessen Basis ist die sogenannte „Assanierung“. Auch hier gibt es eine Förderung von 50.000 Euro vom Land, wovon 15 Prozent nicht zurückgezahlt werden müssen. Wie beim großen Bauherrenmodell können Baukosten etc. auf 15 Jahre abgeschrieben werden. „Ich habe aber den Vorteil der Rechtssicherheit durch Wohnungseigentum“, so Mihelic, die auch festhält: „Am Ende muss jeder selbst entscheiden, was das Beste ist.“ Manchen seien die steuerlichen Vorteile nicht so wichtig, sie legen z.B. Wert auf Flexibilität.

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