viva 28 redaktion@grazer.at & 0 316 / 23 21 10 Wir freuen uns über diese signifikanten Verbesserungen für unsere Versicherten.“ Verena Nussbaum, GKK-Obfrau, zu den Leistungsharmonisierungen der STGKK (siehe Artikel) KK www.grazer.at 6. JÄNNER 2018 Steiermärkische Gebietskrankenkasse: Neues Jahr bringt viele Verbesserungen für Versicherte
6. JÄNNER 2018 www.grazer.at gesundheit 29 ➜ IN THINKSTOCK (2), STGKK Viel Gesundes Ausgewogen ernähren, viel Bewegung, kein Nikotin, mäßig Alkohol, regelmäßige Vorsorge – schon läuft’s! Nur mehr Gesundes Bringt’s nicht: Übertrieben darum kümmern, nicht krank zu werden, und darüber hinaus aufs Leben vergessen. NEU. Die Versicherungsleistungen der Gebietskrankenkassen waren zwar großteils für ganz Österreich gleich, jetzt ist es bei der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse jedoch zu einer Leistungsharmonisierung gekommen, die enorme Verbesserungen mit sich bringt – in der Höhe von acht Millionen Euro jährlich. Von Johanna Vučak johanna.vucak@grazer.at Obwohl tatsächlich nur ein kleiner Teil des Leistungsspektrums betroffen ist, kann ich den Unmut vieler Menschen verstehen. Es ist daher außerordentlich zu begrüßen, dass die Leistungsharmonisierung vom Vorstand der Generalversammlung einstimmig beschlossen wurde. Für unsere Versicherten bedeutet das eine signifikante Verbesserung bei wichtigen Leistungen“, freut sich GKK-Obfrau Verena Nussbaum darüber, dass die Steiermärkische Gebietskrankenkasse nun diesbezüglich „Nägel mit Köpfen gemacht hat“. Änderungen, die rückwirkend mit 1. Oktober 2017 gelten: + Familienzuschläge zum Krankengeld! Beispiel: Frau Schober ist Alleinerzieherin ihrer fünfjährigen Tochter und erkrankt als Dienstnehmerin. Nach dem Ende der Lohnfortzahlung ihres Dienstgebers erhält sie von der STGKK das volle Krankengeld in der Höhe von täglich 42,60 Euro netto. Durch die Einführung des Familienzuschlags erhält Frau Schober nun 48,45 Euro netto und hat daher monatlich um 175,50 Euro mehr zur Verfügung. + Krankenfahrstühle! Zuschuss wird statt bisher 747 Euro künftig 3420 Euro betragen. Der Zuschuss wird nur dann geleistet, wenn keine Direktverrechnung erfolgt, und ist mit den tatsächlichen Kosten begrenzt. + Zeckenschutzimpfung! Im Bereich des Kostenzuschusses für die FSME-Schutzimpfung erfolgt eine Erhöhung von 3,70 Euro auf 4 Euro. + Saugende Inkontinenzversorgung! Der Kostenzuschuss für saugende Inkontinenzprodukte (Windeln und Einlagen) wurde von 747 Euro auf 1368 Euro erhöht. + Diabetikerversorgung! Die Anzahl der Blutzuckerteststreifen und Sensoren für das Flash- Glucosemonitoring-System wurde österreichweit einheitlich nach Diabetes-Therapien auf bestimmte Abgabemengen festgelegt. Beispiel: Herr Forstner ist seit seiner Kindheit Typ-1-Diabetiker und mit einer Basis-Bolus-Therapie eingestellt. Aufgrund seiner Diabetes- Therapie hat er bisher 550 Blutzuckerteststreifen für drei Monate erhalten, im Zuge der Leistungsharmonisierung bekommt er für dieselbe Zeitspanne 650 Blutzuckerteststreifen. Änderungen ab 1. Jänner 2018: + Zahnersatz! Die Zuzahlungen der Versicherten zum abnehmbaren Zahnersatz werden von 50 Prozent bei Metallgerüstprothesen und Kronen bei Teilprothesen bzw. 40 Prozent bei Kunststoffprothesen auf jeweils 25 Prozent reduziert, wodurch sich die Kostenbeteiligung der Versicherten deutlich verringert. Beispiel: Frau Müller benötigt je eine Totaldauerprothese im Oberkiefer und im Unterkiefer. Diese kosten insgesamt laut Tarif 1704 Euro. Derzeit beträgt der Selbstbehalt 681,60 Euro. Bei Behandlungen, die 2018 beginnen, wird sich der Selbstbehalt auf 426 Euro verringern. + Kieferregulierungen! Die Zuzahlungen der Versicherten zu den Kosten der abnehmbaren Kieferregulierung (Zahnspange) werden auf 30 Prozent reduziert. Der Kostenzuschuss für festsitzende Regulierungen, die nicht unter den Begriff „Gratiszahnspange“ (für OUT ➜ Kinder und Jugendliche mit gravierenden Fehlstellungen) fallen, wird um 70 Prozent erhöht, wobei der Zuschuss mit der Höhe der tatsächlichen Kosten begrenzt ist. + Kontaktlinsen! Die Höchstgrenze für den Kostenzuschuss bei Kontaktlinsen wird von bisher 498 auf 1368 Euro erhöht. + Perücken! Für krankheitsbedingt notwendige Perücken wird die Höchstgrenze für den Kostenzuschuss von 747 Euro auf 1368 Euro erhöht. + Reise(fahrt)kosten! Die Regelungen für den Ersatz der Reise(fahrt)kosten bei Vorliegen der dafür notwendigen Voraussetzungen wurden vereinheitlicht. + Transportkosten! Bisher war für medizinisch notwendige Transporte von gehunfähigen Patienten ein Selbstbehalt von 11,70 Euro pro Strecke fällig. Mit 1. Jänner 2018 ist dieser abgeschafft. + Flüssigsauerstoff! Bislang wurde bei nicht gebührenbefreiten Versicherten bei jeder Füllung durch den Vertragspartner eine Rezeptgebühr eingehoben. Ab 2018 wird sie nur mehr einmalig bei der Erstversorgung eingehoben.
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