graz 4 redaktion@grazer.at & 0316 / 23 21 10 www.grazer.at 3. JUNI 2018 Ich hatte von meinen Kindern immer den Auftrag, nach der Messe im Dom Kuchen beim Zotter zu kaufen.“ LH Hermann Schützenhöfer erinnert sich an die 80er, als die Konditorei Zotter sonntags offen hatte. SCHERIAU Rauschverbot: 300 Euro K. Hohensinner mit Kinderparlaments-Mitgliedern STADT GRAZ/FISCHER Kinder-Protest gegen Rauchen ■■ Anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31. Mai versammelten sich diese Woche die Kinder des Grazer Kinderparlaments am Hauptplatz, um mit einer Flyer-Aktion darauf aufmerksam zu machen, dass nicht direkt neben spielenden Kindern und auf Spielplätzen geraucht werden sollte. Von Jugendstadtrat Kurt Hohensinner gab’s Unterstützung: Auf Spielplätzen hätten Zigaretten „nichts verloren“. F. Suppan (ÖBB), G. Kronheim, (Bicycle), E. Kahr, C. Lind (AMS), H. Spinka (v. l.) vor der Radstation KK Aufwertung für die Radstation ■■ Eine Aufwertung erfuhr kürzlich die Radstation am Hauptbahnhof. Nicht nur optisch, auch was das Angebot angeht: So gibt es jetzt einen erweiterten Radverleih, Kleinreparaturen werden angeboten, auch der Shop ist neu konzipiert. Federführend beim „Neustart“: Stadt-Radverkehrsbeauftragter Helmut Spinka. „Erfreulich ist, dass mit dem AMS und dem sozialökonomischen Betrieb Bicycle kooperiert wird“, so Verkehrsstadträtin Elke Kahr. Betrunkenen Jugendlichen blühen im Steirerland bald Anzeigen und saftige Geldstrafen von bis zu 300 Euro – auch wenn sie „nur“ gesetzlich erlaubte Getränke wie Bier und Wein konsumiert haben. THINKSTOCK, KK derGrazer Woran berauschen Sie sich am liebsten? „Am Wiedersehen mit einem lieben Menschen nach langer Trennung! Das ist immer wieder sehr schön.“ Christian Weber, 52, Techn. Zeichner „Ein köstliches Abendessen wirkt einfach berauschend auf die Geschmacksnerven.“ Ines Kehldorfer, 38, Angestellte „An einem Sieg vom SK Sturm! Der wirkt immer berauschend, da geht mir so richtig das Herz auf.“ Karl Promitzer, 39, Baustellen-Polier Blitzumfrage „Ich berausche mich an tollen Fotomotiven – erst recht, wenn ich diese dann auch bildlich einfangen kann.“ Christine Graf, 51, Krankenschwester ? ALLE FOTOS: DER GRAZER „An nichts berausche ich mich lieber als an guten Musik-Alben. Darin kann ich mich richtig verlieren.“ Faraz B. Leilabadi, 29, Jugendarbeiter
3. JUNI 2018 www.grazer.at graz 5 ➜ TOP HOLDING GRAZ, STUWO Mehr Öffis für die Grazer Öffi-Nutzer dürfen sich freuen: Bestehende Buslinien (62, 85) werden ausgebaut, neue Linien (66, 75) eingeführt. Todesfall im Gefängnis Wieder gab’s in der Karlau einen Todesfall: Ein Häftling starb, vermutlich an einer Überdosis Drogen. FLOP ➜ Strafe für betrunkene Teenies NA PROST. Jugendlichen, die sich einen Rausch antrinken, drohen bald Strafen. Aber: Unklar ist, ab wie viel Promille gestraft wird. Von Daniel Windisch daniel.windisch@grazer.at Ein Bier zu viel könnte für steirische Jugendliche bald mit einer Geldstrafe von 300 Euro enden – so sieht’s das neue Jugendschutzgesetz von SP-Landesrätin Ursula Lackner vor, das im Juli im Landtag beschlossen werden soll. Bis jetzt durften Teenies bis 18 Jahre Bier und Wein trinken, nur „härtere“ Getränke waren (und bleiben) verboten. Künftig zählt weniger das Getränk: Wer einen Rausch hat, dem droht eine Strafe. Ab wie viel Promille man sich strafbar macht, sagt das Gesetz aber nicht. Grundsätzlich will die Landesregierung Jugendliche „zu einem bewussten Umgang mit alkoholischen Getränken“ bringen, wie es in den Erläuterungen zum Gesetz heißt. Künftig dürfen Teenager zwischen 16 und 18 nur so viel Bier und Wein trinken, „als es dadurch zu keiner wesentlichen psychischen und physischen Beeinträchtigung kommt“. Derzeit müsse ein Jugendlicher, der nur eine geringe Menge Alkopops oder Schnaps trinke, mit Strafen rechnen, „während ein Jugendlicher, der eine erhebliche Menge an Wein oder Bier getrunken hat, weder angezeigt noch abgestraft werden darf.“ Dabei habe ein Jugendlicher nach einem Alkopop „wahrscheinlich nur einen geringen Promillewert“. Würden jedoch etwa drei Liter Bier oder eineinhalb Liter Wein konsumiert – „eine bei Jugendlichen nicht unübliche Konsummenge“ – sei „mit Sicherheit ein starker Rausch die Folge“. Keine Promillegrenze Und dieser Rausch hat in Zukunft Konsequenzen: Schon bisher blühten bei diversen Jugendschutzverstößen bis zu 300 Euro Strafe – mit dem neuen Gesetz kann die Polizei nun auch von Bier und Spritzer betrunkene Jugendliche mit solchen Geldbußen belegen. Das Problem dabei: Im Gesetz ist nicht eindeutig definiert, wann der straf- bare Rausch beginnt. Eine erlaubte Promillegrenze ist nicht festgelegt, im Gesetz sind nur „Rausch-Merkmale“ angeführt, etwa Bewegungs-, Reaktions- und Gleichgewichtsstörungen, Desorientiertheit, Probleme beim Einschätzen von Distanzen, Einschränkungen bei Sehvermögen, Aufmerksamkeit und Urteilsfähigkeit, höhere Risikooder Gewaltbereitschaft, Schwierigkeiten beim Reden, Selbstüberschätzung etc. Dass die Exekutive zwar auch per Alkomat die Jugendlichen kontrollieren, aber ohne fixe Promillegrenzen Strafen verteilen soll, sieht der Grazer Stadtpolizeikommandant Kurt Kemeter freilich als Problem (siehe rechts). Das Gesetz sei „realitätsfremd“, kritisiert auch Grünen-Landtagsabgeordnete Lara Köck: „Soll die Polizei jetzt nach jedem Maturaball vorm Congress stehen und kontrollieren, ob die Gäste noch gerade genug gehen können oder nicht?“ Köck warnt auch davor, dass Jugendliche viel zu rasch „in Konflikte mit der Polizei gedrängt werden könnten“. Und: „Ohne konkret festzulegen, wie viel Alkohol wirklich erlaubt wird, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.“ Kurz gefragt … ... Kurt Kemeter 1 Wie klingen für Sie die neuen Regelungen? Kemeter: Im Vollzug ist das natürlich problematisch. In der Praxis muss man sich das erst anschauen. 2 Kann man so überhaupt Strafen verteilen? Kemeter: Darum wird man auf jeden Fall einen Grenzwert brauchen, sonst ist das eine Farce. 3 Die Rauschdefinition im Gesetz allein reicht nicht? Kemeter: Wenn ich bei der Alkoholmessung einen Messwert habe, muss ich daraus etwas ableiten. Dafür braucht man einen Grenzwert.
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