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3. Juni 2018

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- Rauschverbot: 300 Euro Strafe für betrunkene Jugendliche - Kastner-Dach: Auch nach acht Jahren kein geeignetes Material - Plus 30 Prozent: 2017 wurden wieder deutliche mehr Radfahrer in Graz gezählt - 2-Sterne-Koch Tim Raue: „In Graz gibt‘s das weltbeste Hotdog!“

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26 eco www.grazer.at 3. JUNI 2018 Versicherung: Entspannt ANGENEHM. Wenn man in den Urlaub fährt, sollte man sich gut überlegen, welche Versicherung man abschließen möchte. Wenn jemand eine Reise tut, dann sollte er sich gut absichern! Ob eine Fernreise nach Australien oder Wanderferien in den Alpen – unerwartete Situationen können immer eintreten. So kann es passieren, dass der Urlaub im letzten Moment abgesagt werden muss oder ärztliche Behandlung im Ausland nötig wird. Wer sich schon im Vorneherein durch eine Reiseversicherung absichert, kann unerwartete, hohe Ausgaben mit Sicherheit vermeiden. Vor den Ferien sollte erst einmal überlegt werden, welche Versicherung nötig ist. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Auslandsreisen-Krankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung und Reisegepäckversicherung. Krankenversicherung Bei Krankheit oder Unfall im Ausland übernimmt sie die Kosten für die Behandlung und (meist) auch für den Rücktransport in die Heimat. Empfohlen für alle Reisen außerhalb Europas. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt außerhalb von Europa weder die Kosten für den Arzt noch für die Medikamente oder den Krankenhausaufenthalt. Wer das Pech hat, in den USA oder in Australien krank zu werden, muss unter Umständen zehntausende Euro berappen. Bei Privatversicherten ist die Auslandsreisen-Krankenversi- cherung meist bereits im Tarif inkludiert. Auf jeden Fall sollte dies vor Antritt der Reise überprüft werden. Achtung: Für den Krankenrücktransport nach Österreich übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht die Kosten! Wer also lieber zuhause behandelt werden will, muss den Transport selbst bezahlen – außer er hat eine private Reiseversicherung abgeschlossen. Reiserücktritt Empfohlen für alle Reisen, bei denen im Voraus ein Hotelzimmer gebucht wird. Dazwischenkommen kann immer etwas – entweder die eigenen Eltern werden krank oder die Kinder und so weiter. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, falls dies eintrifft. Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung kann entweder für eine einzelne Reise oder aber als Jahresversicherung abgeschlossen werden – ähnlich wie die Kfz-Versicherung. Auch bei der Jahresversicherung ist allerdings nur eine bestimmte Anzahl von Tagen versichert. Aber Achtung: Bei „leichten“ Erkrankungen, etwa einer Magen-Darm-Erkrankung, werden die Kosten für den vorzeitigen Rückflug nicht von der Auslandsreise-Krankenversicherung ersetzt. Hier ist die Reiseabbruchversicherung zuständig, sie bezahlt den vorzeitigen Rückflug und die Kosten für den Abbruch. Die Reiseabbruchversicherung ist meist Teil der Reiserücktrittsversicherung. Reisegepäck Geht das Gepäck verloren, kommt die Reiseversicherung dafür auf. Empfohlen für längere Ferien, in denen viel beziehungsweise wertvolles Gepäck mit auf die Reise geht. Wenn man im Urlaub erkrankt oder sich verletzt und zur Behandlung nach Hause fliegen möchte, sollte eine private Versicherung abschließen. THINKSTOCK

3. JUNI 2018 www.grazer.at eco 27 in einen sicheren Urlaub Jeder dritte Reisende wird im Urlaub im Durchschnitt krank. Mit einer passenden Reiseversicherung kann man sich viele Probleme ersparen. THINKSTOCK

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