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29. Dezember 2019

- Bestens vorbereitet ins neue Jahr 2020 starten - E-Mobilität: Graz macht jetzt mobil - Ein echtes Zuhause für behinderte Samtpfoten - Puchsteg soll im Frühjahr fertig sein - Horoskop 2020: Comedian blickt in die Glaskugel

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29. DEZEMBER 2019 www.grazer.at motor 35 Für Autofahrer und Motorradfahrer ändern sich 2020 vor allem steuerliche Fragen. GETTY Autofahrer: Das wird anders NEUERUNGEN 2020. Auf die Autofahrer kommen ab 1. Jänner einige wichtige Neuerungen zu. Bei den meisten geht es wieder einmal ums Geld. Von Vojo Radkovic vojo.radkovic@grazer.at Das neue Jahr nähert sich uns mit Riesenschritten und wie immer gibt es vor allem für motorisierte Österreicher Änderungen und Neuerungen. Der ÖAMTC hat die wichtigsten zusammengefasst. Kompliziert ist die neue NoVA (Normverbrauchsabgabe). Grundlage für die Berechnung ist künftig das WLTP-Messverfahren (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure), was für starke SUVs zum Beispiel eine kräftige Erhöhung der NoVA bedeutet hätte. Im letzten Moment wurde noch hin und her verhandelt und schließlich folgende Lösung gefunden: Vom CO 2 -Ausstoß des Fahrzeugs wird künftig 115 abgezogen, das Ergebnis wird durch 5 geteilt, was den Steuersatz in Prozent ergibt, und der ist dann noch einigermaßen erträglich. Bei Neufahrzeugen soll man den Normverbrauch nach dem neuen Verfahren sowie die zugehörigen C0 2 -Emissionen ab April auch in den Zulassungsscheinen finden. Die Neuberechnung wird für alle Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen höchstzulässigen Gesamtgewichts gültig, die nach dem 31. Dezember 2019 erstmals zugelassen wurden. Steuer teurer Für Motorräder gilt folgende Formel: CO 2 in g/km minus 55, dividiert durch 4 (gerundet auf vollen Prozentsatz, Höchstgrenze 20 Prozent). Für Neuzulassungen ab 1. Oktober 2020 errechnet sich die motorbezogene Versicherungssteuer – die gemeinsam mit der Prämie für die Haftpflichtversicherung von der Versicherung eingehoben wird – für Pkw nicht mehr nur anhand der Leistung, sondern auch anhand des CO 2 - Ausstoßes. Bei Motorrädern wird neben dem Hubraum künftig ebenfalls der CO 2 -Wert in die Berechnung einfließen. Ab Oktober 2020 hängen damit alle direkten Steuern auf neu zugelassene Autos und Motorräder von den CO 2 - Emissionen ab. Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden, ändert sich an der motorbezogenen Versicherungssteuer nichts. Digital kleben hingegen Die neue Vignette, die ab 1. Februar 2020 gut sichtbar am Auto kleben soll, kann man auch sozusagen „digital kleben“. Die neue Vignette ist himmelblau und kostet für Pkw 91,10 Euro. Gültig ist die neue Jahresvignette bis 31. Jänner 2021. Die alte Jahresvignette für 2019 gilt noch bis 31. Jänner 2020. Ab 1. März 2020 gilt für neu zugelassene Motorräder ein neues Begutachtungsintervall 3-2-1. Wie Personenkraftwagen müssen auch die Zweiräder künftig erstmals nach drei Jahren, anschließend nach zwei Jahren und folglich jährlich zur Pickerlüberprüfung.

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