26. SEPTEMBER 2024 www.grazer.at graz 7 Schadenersatzklage gegen Graz Fordern eine Novellierung der Raumordnung: Hannes Schreiner, Josef Herk, Bernhard Bauer und Gerald Gollenz (v. l.). FISCHER BAU. Der Grazer Immobilienentwickler Hannes Schreiner plant wegen überlanger Verfahren eine Klage gegen die Stadt Graz. Die WKO fordert derweilen eine Novelle des Raumordnungsgesetzes. Von Sabrina Naseradsky sabrina.naseradsky@grazer.at Schwere Zeiten durchlebt derzeit die steirische Bauwirtschaft. Neben der gesamtwirtschaftlich schwierigen Situation und der KIM-Verordnung setzen die Überlagen Bauverfahren der Stadt Graz die Bauwirtschaft zusätzlich unter Druck. „Es ist derzeit eine nicht sehr erfreuliche Situation. Wir erleben das achte Quartal mit einer schrumpfenden Wirtschaft. Das macht nachdenklich“, so Wirtschaftskammer Steiermark-Präsident Josef Herk. Für Herk schrillen vor allem bei den Wohnbauinvestitionen die Alarmglocken. „Mein Eindruck ist, dass die Bauwirtschaft in Graz als Feindbild gesehen wird. Die Bauvorhaben hängen künstlich in der Pipeline“, so Herk. Ähnlich sieht die Situation Gerald Gollenz, Obmann der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der WKO Steiermark: „Die Grazer Stadtregierung hat sich leistbares Wohnen als schlagwort ausgesucht. Doch die langen Bauverfahren treiben die Kosten in die Höhe.“ Zudem wollte die Stadt bei der Dichte eine Änderung der Raumordnung, sodass Laubengänge mit einberechnet werden. „Diese Änderung bringt 15 Prozent Verlust bei der Wohnfläche“, erklärt Gollenz. Und weiter: „Wir brauchen einen flächendeckenden Bebauungsplan, ähnlich dem in Wien.“ Sowohl Herk als auch Gollenz fordern daher eine Novellierung der Raumordnung. „Wir fordern seit Jahren eine Aufstockung des Personals in den Ämtern. Wenn das nicht möglich ist, sollte an externe Experten ausgelagert werden“, so Herk und Gollenz unisono. Auch soll bei der Überschreitung der 18-Monats-Frist bei den Genehmigungen ein gesetzlicher Automatismus greifen, mit dem ein Übergang in ein normales Bauverfahren ermöglicht wird. Klagen Einem betroffenen Immobilienentwickler Hannes Schreiner hat es nun gereicht und er hat gegen die Stadt Graz Klage beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht und dort auch Recht bekommen. „Wir haben bereits im Jahr 2017 einen Antrag auf einen Bebauungsplan am Bahnhofgürtel gestellt. Gemeinsam mit der AVL soll dort ein neues Immoprojekt entstehen. Seit mittlerweile sieben Jahren geht hier nichts weiter.“ Nun hat das Höchstgericht Schreiner recht gegeben. Auf Grundlage dieses Urteils plant Schreiner nun eine Schadensersatzklage gegen die Stadt Graz, die er bis Ende des Jahres einbringen wird. „Wir reden hier von einer Klagssumme von 7,5 Millionen Euro. Diese kann sich im weiteren Verlauf noch auf bis zu 18 Millionen Euro erhöhen“, so Schreiner. Zudem sind bei Hannes Schreiner noch fünf weitere Verfahren in der Pipeline, bei denen die Verfahrensdauer von 18 Monaten bereits überschritten ist. Für Schreiner ist ganz klar, dass er die Klagen auch durchziehen möchte. „Ich nehme die Klagen sportlich. Mir ist bewusst, dass wir damit einen Präzedenzfall schaffen. Aber wir müssen diesen Weg gehen. Außerdem zeigt das ganze auf, dass ich kein Einzelfall bin“, so Schreiner. Umgang Für Bernhard Bauer, Obmann der Regionalstelle Graz, zeigt das Beispiel von Hannes Schreiner und der AVL, wie in Graz von politischer Seite mit den Leitbetrieben umgegangen wird. „Es ist auch von Seiten der WKO nicht zu verstehen, wieso ein Verfahren sieben Jahre dauern kann. Wir brauchen dringend Büroflächen und Wohnraum. Die Signale der Stadt sind katastrophal für alle, die in Graz investieren möchten“, weiß Bauer. Laut Bauer kann leider nicht erhoben werden, wie viele Standortwerber sich aufgrund der Situation gegen Graz entscheiden und wie viel Geld Graz dadurch entgeht. Josef Herk betont jedoch: „Wir alle wollen immer ein miteinander. Nur das Nichtstun können wir nicht akzeptieren. Auch ein Wegschauen können wir uns nicht leisten. Wir brauchen daher eine Lösung.“
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