34 wohnen www.grazer.at 26. OKTOBER 2019 Baumpflanz: Obstbäume ACHTUNG. Wer in Graz im eigenen Garten für einen entfernten Baum einen neuen pflanzen will, muss gewisse Regeln beachten. Von Philipp Braunegger philipp.braunegger@grazer.at In Graz gilt generell der Baumschutz. Wer eine Nachpflanzung durchführt, muss dafür zuerst ansuchen. GETTY Das Thema Bäume ist in Graz generell ein Dauerbrenner. Nicht erst seit der Diskussion um Fällungen im Zuge des Murkraftwerkbaus oder „Baum-Entnahmen“ auf anderen städtischen Grünflächen – das Thema beschäftigt die Grazer. Und kommt oft sogar bis in den eigenen Garten! Denn auch die Bäume im eigenen grünen Refugium bzw. der rechtmäßige Umgang damit kann schnell für Unklarheiten sorgen, vor allem
26. OKTOBER 2019 www.grazer.at wohnen 35 sind in Graz nicht erlaubt wenn man vorhat, einen Baum entfernen zu lassen und einen neuen zu pflanzen. So geschehen kürzlich auch bei Frau Irmgard Bauer aus Liebenau. Die leidenschaftliche Gärtnerin stand kürzlich vor der Frage, wie sie mit ihrem von einem Pilzbefall betroffenen Nadelbaum, einer Zeder, umzugehen hat. „Ich habe einen Experten von einer Gartenfirma kontaktiert, der hat sich den Baum angeschaut und gemeint: ,Da ist nichts mehr zu machen – den müssen sie fällen lassen.‘“ Baumschutz Solche Vorhaben sind bei der Stadt anzumelden bzw. einzureichen. Denn: Wenn ein Baum mit über 50 Zentimetern Durchmesser entfernt werden soll, muss dies bei der Stadt beantragt und von dieser genehmigt werden. „Da raufhin wurde der Baum von einem Experten der Stadt begutachtet. Ich wollte ja einfach einen Obstbaum pflanzen. Allerdings wurde mir erklärt, dass ich das so einfach nicht machen kann.“ Denn richtig ist zwar, dass, wenn die Entfernung genehmigt wird, eine Ersatzpflanzung durchzuführen ist – in Graz gilt ja generell die Baumschutzverordnung –, nachgepflanzt werden darf aber nicht willkürlich, wie Landschaftsökologe Peter Bohn von der Abteilung für Grünraum und Gewässer der Stadt Graz erklärt. „Von der Baumschutzverordnung ausgenommen sind jedoch sämtliche Obstbäume mit Ausnahme von Nussbäumen, Maulbeerbäumen und Edelkastanien. Gemäß der Baumschutzverordnung § 5 Abs. 2 ist die Verwendung von Obstbäumen als Ersatzpflanzung nicht gestattet. Ausnahmen sind eben Nussbäume, Maulbeerbäume und Edelkastanienbäume.“ Die Frage, die sich Frau Bauer gestellt hatte – „Warum kann mir die Stadt vorschreiben, welchen Baum ich in meinem eigenen Garten pflanzen darf?“ – war damit geklärt. „Die Dame kann also jeden Baum als Nachpflanzung pflanzen, nur eben keine Obstbäume mit Ausnahme der zuvor genannten.“ Und ein neuer Nadelbaum als Ersatz für die kranke Zeder? Auch davon rät Bohn ab: „Eine Nachpflanzung mit Nadelgehölzen ist ebenfalls nicht zu empfehlen, da diese nur sehr bedingt stadtklimatauglich sind. Frau Bauer mit ihrem neuen Baum, einer Säuleneiche. WALTL Darüber hinaus sind durch den Klimawandel immer mehr Probleme mit Nadelgehölzen wie beispielsweise Fichten in der Stadt zu erwarten.“ Fazit, so Bohn: „Es gilt einfach gewisse Regeln zu berücksichtigen, wenn man Bäume pflanzt – und das eben auch im eigenen Garten. Das ist keine Bevormundung der Stadt, sondern dient dem Schutz der Bäume.“ Rätsel-Lösung vom 20.10.2019 Lösung des Rätsels der letzten Ausgabe S H R V E S C H N A D E R B E C K M H E I L A I R E D O Z U B O U L D E R C L U B T R E K E R A H K B Z E L T W E G T A N T E D E G U E D E L U N N I N E T Y N I N E R S G E G E N E A T I I J E E I H L E T O R L A N D E S M E I S T E R K O G L E R K P I A G A S T Lösung: R E S T E K Antoniuskirche C A S H F L O W T H R E E I D A E L O S S A L Sudoku-Lösung vom 26.10.2019 8 3 7 6 9 1 4 5 2 4 6 9 7 2 5 1 8 3 2 5 1 8 3 4 9 6 7 1 4 6 2 5 3 7 9 8 3 2 8 1 7 9 5 4 6 9 7 5 4 8 6 3 2 1 7 1 4 5 6 2 8 3 9 6 8 3 9 4 7 2 1 5 5 9 2 3 1 8 6 7 4 THINKSTOCK Lösungswort: ANTONIUSKIRCHE Ihre Immobilie bestens platziert. www.grazer.at
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