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22. November 2020

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34 wohnen www.grazer.at

34 wohnen www.grazer.at 22. NOVEMBER 2020 Wer muss zahlen? Schäden in der INTERESSANT. Nicht immer muss der Vermieter Schäden in der Wohnung übernehmen. Die Mietervereinigung Österreich klärt auf. Wenn in der Mietwohnung plötzlich Gegenstände kaputt gehen, die bereits vorhanden waren, möchte man meist, dass der Vermieter die Kosten dafür trägt. Doch nicht immer muss der Vermieter tatsächlich für die Kosten aufkommen, dabei gibt es einige Dinge, die zu beachten sind. Die Vermietervereinigung Österreich klärt auf, wann wer zahlen muss. Die Erhaltungspflicht des Vermieters umfasst die allgemeinen Teile des Hauses wie beispielsweise Dach, Fassade, Mauern, Außenfenster, Außentüren, Stiegenhaus, Hausbesorgerdienstwohnung oder Leitungen. Die Mietgegenstände unterliegen dann der Erhaltungspflicht des Vermieters, wenn ein ernster Schaden oder eine erhebliche Gesundheitsgefährdung vorliegt, zum Beispiel Wasserrohrbruch, Schimmelpilz an den Wänden, undichte bzw. lebensgefährliche Leitungen. Die Gemeinschaftsanlagen (Zentralheizung, Lift, Sauna, Garten, Waschküche etc.) und die Erfüllung von Verwaltungsvorschriften und Energiesparmaßnahmen liegen auch in der Zuständigkeit des Vermieters. Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass der Vermieter verpflichtet ist, Küchengeräte zu reparieren, weil er sie zur Verfügung gestellt hat. Auch hier gilt die allgemeine Regelung, dass der Vermieter nur dann verpflichtet ist, Schäden im Inneren des Mietobjekts zu beheben, wenn ein Rätsel-Lösung vom 15. 11. 2020 B S M P D A U T O K I N O C O O K E L S A U N I D O M A L A G E R C E R R I N I A D G U R R E N A N I S E M E R I T A N T I K E P R R O L L E R K E R V W I U R O A W L I N E A T U R M A N N A F E B R U A R P A N E E L L K E G E R T R U D O F T B T O L A U T O U R L Lösung: E L V I R A O E E T A T K I D ANNEN- L A E U T E N VIERTEL Lösung: K U N S T U N I ANNENVIERTEL Sudoku-Lösung vom 22. 11. 2020 2 7 9 3 4 6 8 1 5 1 3 6 8 5 7 2 9 4 5 8 4 9 2 1 7 6 3 7 1 8 2 3 9 4 5 6 3 9 5 6 7 4 1 2 8 4 6 2 1 8 5 9 3 7 8 2 7 5 9 3 6 4 1 9 5 1 4 6 8 3 7 2 6 4 3 7 1 2 5 8 9

22. NOVEMBER 2020 www.grazer.at wohnen 35 Mietwohnung ernster Schaden für die Gebäudesubstanz oder eine erhebliche Gesundheitsgefährdung vorliegen. Ohne diesen Schweregrad besteht keine Pflicht des Vermieters, mitvermietete Geräte zu reparieren. Ist es also Selbstverschulden, weil man sich nicht gut darum gekümmert hat, muss man selber zahlen. Häufig sind diese Dinge, wie beispielsweise angemietete Küchengeräte, aber auch vertraglich geregelt, deswegen zahlt es sich immer aus, im Vorhinein einen Blick in den Mietvertrag zu werfen, bevor man falsch handelt. Oft wird auch so eine Lösung zwischen Mieter und Vermieter gefunden. VALI Ist der Schaden selbstverschuldet, muss man für die Kosten aufkommen. GETTY Bildunterschrift das ist Bildunterschrift das ist Bildunterschrift das ist Bildunterschrift das ist Bildunterschrift das ist. FOTO

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