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22. April 2018

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34 motor www.grazer.at

34 motor www.grazer.at 22. APRIL 2018 Keine Angst vor „Einwilligung“ FORMALAKT. Die „Datenschutz-Grundverordnung“ (DSGVO) wird auch Thema für die Grazer Autohäuser. Autokauf oder Service verlangen persönliche Daten, daher müssen Einwilligungen unterzeichnet werden. Von Vojo Radkovic vojo.radkovic@grazer.at Wie immer schaut auf den ersten Blick alles kompliziert aus. „Ist es aber nicht“, gibt Peter Jagersberger (Jagersberger Automobile und Mitglied des WK-Landesgremiums für den Fahrzeughandel) Entwarnung. „Was auf die Kunden von Autohäusern beim Autokauf oder bei einem Werkstattbesuch zukommt, ist ein reiner Formalakt. Mehr nicht.“ Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt, dass künftig Kunden, wenn sie bei einem Autohändler einen Fahrzeugkauf, Reparaturauftrag, eine Probefahrt oder „Pickerl“ (§57a)- Überprüfung durchführen wollen, eine Einwilligungserklärung für die Weitergabe ihrer persönlichen Daten unterzeichnen müssen. Jagersberger: „Da geht es um lediglich zwei Unterschriften auf ein bereitliegendes Formular. Das ist nicht Schlimmes, da braucht man sich nicht fürchten. Ob man die Verordnung als sinnvoll empfindet oder nicht, ist egal, wir müssen die neuen Spielregeln einhalten, da bei Missachtung teils drakonische Strafen drohen.“ Die DSGVO gehört jetzt zum Alltag im Autohandel. Jagersberger: „Wir in der Kfz-Branche können ohne persönliche Kundendaten gar nicht arbeiten. Wir benötigen die Daten beim Autoanmelden, wir müssen dem Kunden mitteilen, wann die Pickerl-Überprüfung fällig wird, und daher brauchen wir von jedem Kunden diese Einwilligungserklärung. Wenn einem Kunden künftig eine solche Erklärung vorgelegt wird, weiß dieser auch, dass der betreffende Betrieb die Datenschutzverordnung ernst nimmt. Wenn ein Kunde die Einwilligungserklärung nicht unterschreiben will, kann ich als Betrieb dem Kunden weder ein Auto verkaufen, noch notwendige Arbeiten in der Werkstatt oder im Service durchführen.“ Dass die EU, die eigentlich die großen Datenmissbraucher erwischen und die Menschen davor Peter Jagersberger: „Wer eine Einverständniserklärung vorgelegt bekommt, sollte unterschreiben.“ KK schützen will, statt mit Scharfschützen auf die schwarzen Schafe zu zielen lieber mit Schrotgewehren agiert und viele weiße Schafe trifft, ändert nichts an der Einhaltungspflicht der DSGVO. Jagersberger: „Meine Botschaft lautet daher: Wenn man künftig eine Einwilligungserklärung in einem Autohaus vorgelegt bekommt, einfach unterschreiben. Es ist absolut ungefährlich!“ Am Steuer der nagelneuen Renault Alpine Vogl + Co-Geschäftsführer Gerald Auer mit Generaldirektor Olvier Wittmann am Beifahrersitz. Fest für Renault Alpine SCHERIAU ■■ Das Comeback der französischen Grand Dame unter den Sportcoupés, Renault Alpine, wurde im Grazer Autohaus Vogl + Co in der Schießstattgasse mit einem großen Fest gefeiert. Selbst der Generaldirektor von Renault Alpine für Österreich und die Schweiz, Olivier Wittmann, war nach Graz gekommen, um dabei zu sein, wenn der neue Alpine-Schauraum eröffnet wird. Rund 150 Gäste waren beim Neuanfang dabei und wurden von einem „Flying Buffet“ vom Kirchenwirt in Mariatrost kulinarisch verwöhnt und von einem DJ musikalisch unterhalten. Wer die Alpine Premium Edition haben wollte, musste sich ein Exemplar schon 2016 reservierten. 1955 Stück waren sofort weg. 1955 deshalb, weil die erste Alpine 1955 vom Band lief. Das Sportcoupé 2018 ist 1103 Kilo schwer, hat 252 PS und ist ab 62.200 Euro zu haben. Die Nachfrage ist bereits enrom. VOJO

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