4 graz www.grazer.at 2. OKTOBER 2025 präsentiert Graz im Fokus Auch in den Grazer Wäldern ist der Herbst sichtlich eingezogen und sie tragen ihr Herbstgewand. KK derGrazer IMPRESSUM: „der Grazer“ - Unabhängige Wochenzeitung für Graz und Umgebung | Erscheinungsort: Graz | HERAUSGEBER, HERSTELLER & MEDIENINHABER: Media 21 GmbH, Gadollaplatz 1, 8010 Graz; Tel. 0 316/23 21 10, Mo bis Fr 8 bis 15 Uhr | GESCHÄFTSFÜHRUNG/REDAKTION: Gerhard Goldbrich | ASSISTENZ & MARKETING: Silvia Pfeifer (0664/80 66666 41) | CHEFREDAKTION/PROKURA: Tobit Schweighofer (DW 2618) | REDAK- TION: Lukas Steinberger-Weiß (0664/80 666 6918), Sabrina Naseradsky (0664/80 666 6538), Victoria Weitenthaler (0664/80 666 6895), Leonhard Schweighofer (0664/80 666 6490), Clarissa Berner (0664 80 666 6694), Linda Steurer (0664/80 666 6683), redaktion@grazer.at | ANZEIGENANNAHME: Fax 0 316/23 21 10 DW 2627, verkauf@grazer.at | VERKAUF: Michael Midzan (Verkaufsleitung, 0664/80 666 6891), Robert Heschl (0664/80 666 6897), Denise Schuschko-Linke (0664 / 80 666 6848), Pia Ebert (0664/ 80 666 6642), Mario Premuzic (0664/ 80 666 6575) | OFFICE MANAGEMENT, PR-REDAKTION & ZUSTELLWÜNSCHE: Sanja Radosavljevic (0664/ 80 666 6528) | PRODUKTION: Burkhard Leitner | VERBREITETE AUFLAGE PRINT: 175.837 (Der Grazer, wö, ÖAK 1. HJ 2025) | OFFENLEGUNG: Die Informationen gemäß § 25 MedienG können unter www.grazer.at/gz/offenlegung-impressum abgerufen werden.
2. OKTOBER 2025 www.grazer.at graz 5 Samstags heulen die Sirenen LAUT. Am Samstag, 4. Oktober, wird um 12 Uhr wieder ein bundesweiter Zivilschutz-Probealarm durchgeführt und zwei AT-Alert-Aussendungen als Handyalarm an die Bevölkerung übermittelt. Von Tobit Schweighofer tobit.schweighofer@grazer.at Zwischen 12 und 12.45 Uhr werden am Samstag, 4. Oktober, nach dem Signal „Sirenenprobe“ die drei Zivilschutzsignale „Warnung“, „Alarm“ und „Entwarnung“ in ganz Österreich ausgestrahlt. Begleitend zur Sirenenprobe werden zwischen 12 Uhr und 13 Uhr zwei Testnachrichten mit dem Bevölkerungswarnsystem AT-Alert an die Bevölkerung versandt. Wenn das Handy diese Nachricht erhält, ertönt ein lauter Ton und ein Text erscheint auf dem Display. Die wenigsten wissen über die Bedeutung der Signale Bescheid, wie eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Zivilschutzverbandes zeigt. Von den 2000 Befrag- ten konnten nur 43 Prozent das Signal „Alarm“ grob einordnen. Gar nur 27 Prozent wussten mit dem Signal für die Entwarnung etwas anzufangen. Für den Leiter der steirischen Katastrophenschutzabteilung Harald Eitner ein weiterer Beleg dafür, wie bedeutend der AT-Alert ist. „Wir nutzen ihn seit einem Jahr und haben 13 Alarmmeldungen abgegeben. Der große Vorteil zum Signalhorn liegt darin, dass in der Meldung die Gefahrensituation viel genauer transportiert werden kann.“ Kinderkrankheiten gibt es dennoch: so findet man eine Information nicht wieder, wenn man den Alarm spontan löscht. „Das ist natürlich suboptimal, aber man findet alle AT-Alerts, auch vergangene, auf der Webseite warnungen.at-alert.at.“ Der Leiter der Landeswarnzentrale Günter Hohenberger (l.) und Harald Eitner (Katastrophenschutz-Abteilung) in der Landeswarnzentrale. LAND STMK. Wintersport ermöglichen UNTERSTÜTZUNG. Auch dieses Schuljahr unterstützt das Tourismusressort des Landes Steiermark Wintersportwochen. Auch die Landesregierung unterstützt mit 100.000 Euro an Fördermitteln. Wintersport soll in der Steiermark ein zentraler Sport bleiben. Deshalb gibt es wieder Fördermittel für Wintersportwochen. REGION MURAU/LAMM Von Clarissa Berner clarissa.berner@grazer.at Wintersport wird immer teurer. Für die Steiermark ist der Wintersport von zentraler Bedeutung. Das Tourismusressort des Landes Steiermark hat sich deshalb dazu entschlossen, die Abhaltung von Wintersportwochen wieder zu unterstützen. Zusätzlich hat die Landesregierung weitere 100.000 Euro an Fördermitteln beschlossen. Richtlinien Es wurden folgende Kriterien für die Förderung festgelegt: ➢ Förderungsempfänger sind steirische Schulen. Diese werden durch den Schulleiter oder die Organisationsleitung des Urlaubs vertreten ➢ Gefördert werden Bus- und Bahnkosten für den Transport vom Schulort zum Wintersportort in der Steiermark. Davon ausgenommen ist der Pendelverkehr während der Wintersportwoche. ➢ Die Förderungen werden nach dem Prinzip „first come, first served” vergeben. ➢ Ein Aufenthalt von mindestens vier Nächten in einem steirischen Wintersportort ist vorgeschrieben. Die Einholung von drei Angeboten von Verkehrsunternehmen ist erforderlich. ➢ Es werden die Kosten von Bus und Bahn laut Rechnung gefördert, maximal jedoch der im Förderungsantrag genannte Betrag. Sollte die tatsächlich bezahlte Rechnung geringer sein, wird nur der niedrigere Betrag zur Auszahlung gebracht.
Laden...
Laden...