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18. Dezember 2022

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- Parkzonen in Graz werden ausgeweitet - Sonntagsfrühstück mit Martin Rütter - Anton Lang steigt beim S-Bahn-Tunnel auf die Bremse - Grazer Bezirk Lend wird umgestaltet

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10 graz www.grazer.at 18. DEZEMBER 2022 Beratung macht Menschen mit Behinderung stark. Den gesetzlichen Rahmen bildet das Steiermärkische Behindertengesetz; gemeinnützige Unternehmen wie Jugend am Werk oder der Verein Lebenshilfe bieten Unterstützung. JUGEND AM WERK STEIERMARK/ KOCO, LEBENSHILFEN SOZIALE DIENSTE Gleiches Recht für uns alle INKLUSION. Gerade für Menschen mit Behinderung ist der Zugang zum Recht nicht immer ganz einfach. Die Lebenshilfe Graz und Jugend am Werk unterstützen mit Rechtsberatungen und Kursen. Von Mirella Kuchling mirella.kuchling@grazer.at geht es in Richtung Selbstbestimmung“, freut sich Straka. Selbstverständnis Man unterscheidet die Landes- und die Bundesgesetzgebung“, er- ist federführend, was die Rechte Die Steiermark, so die Expertin, klärt Ukrike Straka, Rechtsberaterin bei der Lebenshilfe Graz. „Menschen, die arbeitsfähig sind, fahren in der Bundesschiene, die anderen in der Landesschiene.“ Letztere, die Kindereigenschaft haben und erhöhte Familienbeihilfe von Menschen mit Behinderung angeht. Trotzdem gilt es in gewissen Bereichen umzudenken, auch wie Menschen mit Behinderung wahrgenommen werden: „Betroffene bleiben in den Augen der Gesellschaft immer Kinder. Gesehen werden beziehen, unterstützt sollten sie aber als die Lebenshilfe. Seit junge Erwachsene mit zwölf Jahren arbeitet besonderen Bedürfnissen.“ Gerade Eltern Straka nun in diesem Bereich, auch inklusive Ulrike Straka von Betroffenen packen Workshops bietet sie im Rahmen ihrer Tätigkeit an. Dabei erlebt sie immer wieder, wie wertschätzend der Umgang untereinander ist: „Wenn wir in Gruppen arbeiten, unterstützen sich die Teilnehmer gegenseitig, wenn jemand nonverbal ist, springen die diese oftmals in Watte. Was gar nicht notwendig ist, denn ein Wandel im Selbstverständnis macht sich bereits bemerkbar: „Früher kamen die Angehörigen, jetzt kommen die Betroffenen selbst.“ Mit der Schulung „Geht das?“ setzt die Expertin niederschwellige anderen sofort für ihn ein.“ Themen Akzente und klärt wie das geänderte Erwachsenenschutzgesetz werden aufgegriffen. „Von der Stellvertretung Menschen mit Behinderung darüber auf, welche Förderungen es gibt, wie ein Handyvertrag funk- tioniert und anderes mehr. Dabei gilt: „Wenn ich Rechte habe, habe ich auch Pflichten. Ich muss dazu stehen.“ Taschengeld „Menschen mit Behinderung“, berichtet Walerich Berger, der Geschäftsführer von Jugend am Werk, „wissen sehr oft nicht über ihre Rechte Bescheid.“ Auch das Lese- und Textverständnis ist nicht immer ausreichend ausgeprägt. In Fällen wie diesen berät Jugend am Werk mittels Telefongespräch oder im Rahmen einer persönlichen Besprechung. „Das Steirische Behindertengesetz ist insofern ein gutes Gesetz“, weiß Berger, „weil es die Rechtsansprüche normiert. Das ist eine Errungenschaft, denn damit können Menschen mit Behinderung auf ihr Recht pochen.“ Allerdings stammt das Gesetz in seiner jetzigen Form aus dem Jahr 2004 und ist somit schon etwas in die Jahre gekommen: „So gelten Menschen mit Behinderung Walerich Berger darin noch als nicht arbeitsfähig.“ Aber nur wer dies ist, hat Anrecht auf eine eigene Versicherung oder eine Pension. Auch der Begriff arbeitsfähig sollte überdacht werden, immerhin leisten viele Menschen mit Behinderung, zum Beispiel in Werkstätten, für wenig Geld Großes. „Es wäre wünschenswert, dass der Reformprozess Fahrt aufnimmt“, so Berger. Erfolge Für Walerich Berger ist jeder gewonnene Fall ein Erfolg. „Wenn einer Person zwei Jahre lang die erhöhte Familienbeihilfe vorenthalten wird, und dann wird ihr Recht gegeben, ist das großartig“, freut er sich für seine Klienten. An die 100 Fälle vertritt „Jugend am Werk“ pro Jahr, Tendenz steigend. Das liegt auch daran, dass während des Lockdowns Behörden nur telefonisch zugänglich waren. Gerade Menschen mit Behinderung benötigen jedoch „das Setting der unterstützenden Kommunikation“, so der Experte. DIESER BEITRAG WURDE VOM SOZIALAMT DER STADT GRAZ FINANZIELL UNTERSTÜTZT UND UNTER WAHRUNG DER VOLLEN REDAKTIONELLEN UNABHÄNGIGKEIT ERSTELLT.

18. DEZEMBER 2022 www.grazer.at graz 11 Sexualisierte Gewalt ist Alltag an Hochschulen SCHOCKIEREND. Jeder zehnte Studierende hat laut Umfrage in den letzten 12 Monaten an einer österreichischen Hochschule sexualisierte Gewalt erlebt. Von Vojo Radkovic vojo.radkovic@grazer.at Die Zahlen sind schockierend. Sie verdeutlichen, dass sexualisierte Gewalt leider auch zum Alltag an unseren Hochschulen gehört, und das in einem alarmierenden Ausmaß“, so Sara Velic (Bild) aus dem Bundes-ÖH- Vorsitzteam, das die Umfrage durchgeführt hat. Für die Umfrage wurden an alle 380.000 Studierenden in Österreich Fragebögen ausgeschickt, rund 12.000 wurden vollständig beantwortet. Die Ergebnisse sind auch auf die Hochschulen in Graz umzulegen. Knapp 1200 Studierende, das sind knapp 12 Prozent, berichteten von einer sexuellen Belästigung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes. Dazu muss das Verhalten unerwünscht gewesen sein, die Würde einer Person verletzt und das Studium beeinträchtigt haben. Das reicht von Witzen über Körper und Aussehen bis hin zu sexuellen Annäherungsversuchen und körperlichen Übergriffen. 2,4 Prozent (244 Studenten) haben unerwünschte sexuelle Berührungen erlebt, etwa Angreifen von Brüsten, Genitalien oder Gesäß. 0,5 Prozent (53 Studierende) waren mit gleichgeschlechtlicher Nötigung und Vergewaltigung konfrontiert. Mehr als 80 Prozent der Vorfälle wurden nicht gemeldet. Die meisten Belästigungen finden in Hörsälen, Gängen oder Lehrplätzen wie Labors oder Ateliers statt. Die Täter sind in erster Linie Studierende. Bei sexuellen Belästigungen sind dies aber in rund 40 Prozent der Fälle Lehrende. Die Bundes-ÖH fordert fixe Awareness-Schulungen für Lehrende sowie gratis Psychotherapieangebote. Professorin Maria Elisabeth Aigner vom Gleichbehandlungsreferat der Grazer Uni: „Was wir seit einiger Zeit beobachten, ist, dass sich deutlich mehr Studierende u. a. aufgrund sexualisierter Belästigungen an uns wenden, was wir als sehr positives Zeichen werten. Nur wenn Vorfälle gemeldet werden, können wir tätig werden und diesem Unrecht, das in erster Linie an Frauen verübt wird, etwas entgegensetzen.“ Wieder Eislaufen in Mariatrost ■ Dank der tiefen Temperaturen ist es möglich geworden, den im Bezirk Mariatrost am Fuße der Basilika gelegenen Mariatroster Teich für die Eislaufbegeisterten ab diesem Wochenende freizugeben. Heute kann man von 10 bis 19 Uhr und an Schultagen von 14 bis 19 Uhr eislaufen. Es gibt auch wieder einen Bereich für die Eishockeyspieler. Mit dem Taxi bequem nach Hause. Jetzt mit App Payment. www.878.at Wir lieben Wäsche! Sie auch? Die HUBER Shop GmbH betreibt als zentrale Retail - Kette 58 Shops in Österreich und Deutschland und zählt in Österreich zu den größten Wäschehandelsunternehmen. Neben den Eigenmarken HUBER, SKINY, HANRO und HOM, führen wir internationale Topmarken wie Anita, Chantelle, Passionata, Falke, Kunert, uvm. Ab sofort suchen wir engagierte Verkaufsberaterinnen: für 22 Wochenstunden für unseren HUBER Shop in der Herrengasse in Graz und für 28 Wochenstunden für unser HUBER Shop Outlet in Graz - Andritz. IHRE AUFGABEN Als Verkaufsberaterin (m / w) sind Sie für die kompetente Beratung der Kunden verantwortlich. Mit Ihrer offenen und kommunikativen Art begeistern Sie Kunden wie auch Ihre Teamkollegen. Warenpflege und Aufbau sowie Warenpräsentation nach den Visual - Merchandising - Vorgaben gehören ebenfalls zu Ihren Aufgaben. SIE BRINGEN MIT • Abgeschlossene Ausbildung und Erfahrung im Einzelhandel • Sympathische und herzliche Ausstrahlung • Freude und Engagement im Verkauf sowie Begeisterung für Mode • Hohe Serviceorientierung und Hands - on Mentalität, Teamplayer BENEFITS • Attraktive Mitarbeiterrabatte und Verkaufsprämien • Zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten: Workshops zum Thema Wäsche, Persönlichkeitsentwicklung, etc. • Arbeiten in familiärem, wertschätzendem Klima Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Foto per Mail an: brigitte.pastollnigg@huber-shop.com Gesetzlich verpflichtender Hinweis: Das monatliche KV-Mindestgehalt dieser Position beträgt brutto € 1945,– bei 38,5 Stunden. Bereitschaft zur Überbezahlung. Das tatsächliche Gehalt ist abhängig von beruflicher Qualifikation und Erfahrung. VERKAUFSBERATERIN (M/W) – 22 / 28 Stunden

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