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13. Mai 2018

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13. MAI

13. MAI 2018 www.grazer.at motor 39 Urlauber: Harte Strafen! AUFPASSEN. Die Reisesaison 2018 ist eröffnet und viele fahren in benachbarte Urlaubsländer. Dort gibt es für Verkehrsvergehen neue, teils harte Strafen. Von Vojo Radkovic vojo.radkovic@grazer.at Die Zeiten werden nicht besser. Machte man sich früher über Verkehrsstrafen in Italien oder im damaligen Jugoslawien kaum Gedanken, empfiehlt es sich inzwischen, sich vor Antritt der Reise genau über die jeweiligen Verkehrsregelungen zu informieren, sonst gibt es Überraschungen. „Die Strafen für Verstöße im Ausland weichen oftmals von den heimischen ab“, warnt ÖAMTC-Touristik-Expertin Kristina Tauer. Die Strafen selbst sind teils weitaus höher als bei uns und es drohen auch Gefängnisstrafen, was in Österreich bei Verkehrsvergehen nicht üblich ist. „Wird man in der Slowakei alkoholisiert von der Polizei angehalten, kann man festgenommen werden. Auch wenn man keinen Unfall verursacht hat“, so Tauer. Auto enteignen Bei Alkohol kennen die meisten unserer Nachbarländer keinen Spaß. Wird man im Urlaubsland Italien mit mehr als 0,5 Promille hinter dem Steuer erwischt, starten die Strafen bei 530 Euro. Bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,5 Promille kann das Auto in Italien kurzerhand enteignet werden. Wer mit dem Auto etwa in Malta unterwegs ist und mehr als 0,8 Promille hat, kann gleich mal mit 1200 Euro rechnen. Natürlich ist in allen Nachbarländern der näheren und weiteren Umgebung mit hohen Strafen für Telefonieren am Steuer zu rechnen. In Italien muss man da gleich 160 Euro hinblät- Wird man in Italien von der Polizei angehalten, kann es für den Fahrer ziemlich teuer werden. tern. Dann noch überhöhte Geschwindigkeit: Fährt man um 20 km/h zu schnell, werden in Italien 170 Euro fällig. Billig ist auch das Falschparken in den meisten Ländern nicht. In Spanien zahlen Parksünder bis zu 200 Euro, in Ungarn bis zu 325 Euro, so die ÖAMTC-Expertin. Strafnachlässe Wer sofort zahlt, zahlt weniger. In einigen Ländern gibt bei Sofortzahlung Nachlässe. In Italien ist ein Nachlass von 30 Prozent bei Zahlung innerhalb von fünf Tagen vorgesehen. Die Strafzettel, so der ÖAMTC, sollte man aber keinesfalls ignorieren und wegwerfen. Offene Verkehrsstrafen aus dem EU- Ausland können auch in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Auch bei einer Wiedereinreise in das Urlaubsland kann die Strafe eingehoben werden. Strafenkatalog in den Urlaubsländern THINKSTOCK ■■Italien: Promillegrenze 0,5 Promille, Strafen ab 530 Euro. 20 km/h zu schnell ab 170 Euro, 50 km/h zu schnell ab 530 Euro. Rotlichtverstoß ab 170 Euro, Parkdelikt ab 20 Euro, Handy ab 40 Euro. Nichtanlegen des Sicherheitsgurts ab 80 Euro ■■Slowenien: Promille 0,5, Strafen ab 300 €. Zu schnell unterwegs 20 km/h ab 80 €, über 50 km/h ab 500 €. Bei Rot über Kreuzung 300 €, Parkdelikt ab 40 €, Handy 120 €, kein Gurt 120 € ■■Kroatien: 0,5 Promille, Strafe ab 95 €. Zu schnell 20 km/h ab 65 €, 50 km/h ab 400 €, Rotlicht ab 270 €, Parken ab 40 €, Handy am Steuer ab 65 Euro. Kein Sicherheitsgurt ab 65 € ■■Ungarn: 0,0 Promille, Strafen bis 970 €. Zu schnell: 20 km/h bis 95 €, 50 km/h bis 195 €, Rotlicht bis 325 €, Parkdelikt bis 325 €, Handy am Steuer ab 50 €. Kein Gurt bis 130 € ■■Griechenland: 0,5 Promille, Strafen ab 200 €. Zu schnell 20 km/h ab 100 €, 50 km/h 350 €, Rotlichtverstoß 700 € (!), Parkdelikt ab 80 €, Handy am Steuer 100 €. Kein Sicherheitsgurt bis 570 € (!) ■■Deutschland: 0,5 Promille, Strafen ab 500 €. Zu schnell 20 km/h 35 €, 50 km/h ab 240 €, Rotlicht bis 800 €, Parkdelikt bis 70 €, Handy am Steuer ab 100 €. Kein Gurt 30 € (Quelle: ÖAMTC-Strafenkatalog Europa, www.oeamtc.at)

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