DerGrazer
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12. März 2023

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10 graz www.grazer.at 12. MÄRZ 2023 Mit PayPal kann man momentan in Graz keine Öffi-Tickets kaufen. App-Funktion deaktiviert Öffi-Nutzer fanden Trick und verrieten ihn online KURIOS. Momentan kann man Tickets nicht mit PayPal zahlen. Die Holding reagierte auf Trick. Von Verena Leitold verena.leitold@grazer.at Ganze 1,8 Millionen Tickets wurden 2022 über die GrazMobil-App gekauft. Damit kauft mittlerweile jeder vierte Fahrgast über das Smartphone. Offenbar hätten es aber noch ein paar mehr sein können, denn einige Öffi-Nutzer haben sich eines Tricks bedient, die Zahlung zu umgehen. Wer die App bis vor kurzem mit Paypal verbunden hat, aber noch nicht auf „kaufen“ gedrückt hat, musste die App nur minimieren anstatt zu schließen und warten, ob ein Kon trolleur einsteigt. Wenn dies der Fall war, konnte man die App aufmachen, schnell kaufen und das Ticket wurde zum Zeitpunkt des Öffnens gebucht. Stieg kein Kontrolleur ein, konnte man die App nach dem Aussteigen ganz schließen und war kostenlos gefahren – Schwarzfahren mit Backup quasi. Aufgeflogen Dass wir diese Betrugsmasche hier so einfach veröffentlichen können, liegt daran, dass sie LUEF mittlerweile nicht mehr funktioniert. Denn: Einer der „Insider“ verriet sie in den Kommentaren einer beliebten Grazer Instagram-Seite (siehe Screenshot unten) – und unter den 65.000 Followern ist offenbar auch die Holding selbst. Wenige Stunden später wurde das Zahlungsmittel PayPal von den Graz Linien „aufgrund technischer Probleme“ deaktiviert. Und tatsächlich war die Betrugsmasche der Grund dafür, wie man auf Anfrage verrät. Wie lange diese temporäre Deaktivierung dauern wird, ist unklar. Die Programmierer arbeiten an einer Lösung. Fahrgäste können in der App für ihre Zahlung in der Zwischenzeit weiterhin die Debit Mastercard, EPS oder wahlweise die Zahlungsfunktion mit Kreditkarte von VISA, Mastercard oder Diners Club verwenden. Die Bereiche im sogenannten Vogelschutzgebiet in Graz-Andritz sind wahre Erholungsoasen. Weitere Öffnungen werden gefordert. Vogelschutzgebiet: Stadt steht weiter auf Bremse WARTEN. Es sah schon nach Öffnung des Vogelschutzgebietes in Andritz aus, jetzt wird’s wieder nix. Von Vojo Radkovic vojo.radkovic@grazer.at Noch im Februar hat die neue Bezirksvorsteherin von Graz-Andritz Karin Reimelt einen Antrag eingebracht, dem zufolge der Mündungsbereich des Andritzbaches aus dem Geltungsbereich des Vogelschutzgebietes Weinzödl auszunehmen und umgehend der Bevölkerung als Naherholungsgebiet zugänglich zu machen wäre. Laut Reimelt wurde der Antrag mit einer Gegenstimme der FPÖ angenommen. Der neue Grazer Naturschutzbeauftragte Michael Tiefenbach aber winkt schon ab: „Das Vogelschutzgebiet in Andritz wurde 2017 als Naturschutzgebiet verordnet, die Bestimmungen dieser Verordnung lassen eine Öffnung des Gebietes (Betretung der Bereiche abseits der bestehenden Wege) nicht zu.“ Eine etwaige Öffnung ginge nur in einer gemeinsamen Aktion mit dem Land Steiermark. Tiefenbach weiters: „Derzeit kann der Bereich der Andritzbachmündung bis zum Ufer des Andritzbachs, welcher SCHERIAU sich auch als natürliche Grenze anbietet, betreten werden. Bei einer Verschiebung der Betretungsgrenze in das Gebiet hinein (wir reden hier wohlgemerkt von wenigen Metern) würde diese natürliche Barriere wegfallen – daher wäre eine solche Vorgangsweise nur mit begleitenden Maßnahmen denkbar, welche ein unbefugtes Betreten weiterer Bereiche wirksam unterbinden. Da der Hochwasserabfluss von Mur und Andritzbach in dem Bereich nicht behindert werden darf, ist die Errichtung einer (wirksamen) alternativen Barriere nach derzeitigem Ermessen kaum umsetzbar. Für uns bleibt auf jeden Fall der Schutz der unmittelbar angrenzenden Schotterflächen ein wesentliches Kriterium – diese sollen aufgrund des hohen ökologischen Wertes auf keinen Fall öffentlich zugänglich gemacht werden.“ Reimelt, die auch einen Landtagsantrag eingebracht hat, fordert jetzt, dass die gesamte Verordnung für dieses Gebiet neu überarbeitet wird und alle Grazer Erholungssuchenden dort wieder chillen können.

12. MÄRZ 2023 www.grazer.at anzeige graz 11 Fachgruppenobmann der Immobilientreuhänder Gerald Gollenz im Gespräch über die Umstellung auf das sogenannte Bestellerprinzip. Die Kehrseite der Medaille Weniger Information und weniger Beratung für Mieter statt mehr Sicherheit. SHUTTERSTOCK, FISCHER Die Immobilienbranche ist wieder einmal in Aufruhr. Denn der Nationalrat hat vor gut einer Woche die Änderung des Maklergesetzes und damit auch die Umstellung auf das so genannte Bestellerprinzip beschlossen. Demnach darf der Immobilienmakler seine Aufwendungen ab 1. Juli nur noch mit der Auftraggeberseite verrechnen. Bislang haben sich Vermieter und Mieter das Honorar ja geteilt. Eine Entlastung und ein Vorteil für alle Mieter? Darüber haben wir mit Fachverbandsobmann Gerald Gollenz diskutiert, der gleichzeitig auch Fachgruppenobmann der Immobilientreuhänder in der Steiermark ist. Nun ist es also so weit, der Nationalrat hat das Bestellerprinzip beschlossen. Was halten Sie davon? Ist das für die Mieter nun tatsächlich ein Gewinn? G. Gollenz: Ganz und gar nicht. Denn bislang hat der Immobilienmakler ja sowohl vom Vermieter, als auch vom Mieter einen Teil seines Honorars erhalten. Das bedeutet, er war auch beiden Seiten in seiner Beratungstätigkeit gleichermaßen verpflichtet. Diese Ausgewogenheit fällt nun weg. Denn mit der Einführung des Bestellerprinzips können die Makler ihre umfassenden Informations- und Aufklärungsverpflichtungen gegenüber dem Mieter nicht mehr erfüllen. Die Position der Mieter wird also mit der Einführung des Bestellerprinzips geschwächt. Aber der Mieter kann ja sehr wohl auch in Zukunft noch einen Makler beauftragen, oder? G. Gollenz: Theoretisch schon, aber der Makler wird ihm dann keine Wohnungen anbieten, für die er von einem Vermieter bereits einen Vermarktungsauftrag hat. Und sie glauben ja nicht wirklich, dass ein Immobilienmakler für ein Honorar von bis zwei Monatsmieten die sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen zu suchen beginnt und so lange den Markt durchpflügt, bis er für den Mieter eine passende Wohnung gefunden hat, die er noch gar nicht im Portfolio hat. Drei Mal dürfen Sie raten, für wen das Angebot ab Juli schrumpfen wird ... Aber die Politiker sagen, dass das Bestellerprinzip für alle Mieter ein Vorteil ist. G. Gollenz: Bringt es für Schüler Vorteile, wenn ich einem Lehrer verbiete, über Inhalte zu sprechen, die er schon kennt? Oder ist es ein Kundenvorteil, wenn der Bäcker nur Semmeln verkaufen darf, die er noch gar nicht gebacken hat? Die ganze Denkweise hinter dem Bestellerprinzip ist populistischer Schwachsinn! Aber man muss schon auch verstehen, dass man die Mieter ja entlasten will. G. Gollenz: Entlasten ja, aber doch nicht entmündigen. Ein Berufsverbot, das im Extremfall auch existenzgefährdend ist, kann doch nicht die Lösung für die Entlastung des Mietenmarktes sein. Nur weil mir in manchen Geschäften die Semmel nicht schmeckt, verbietet man doch auch nicht das gesamte Bäckereigewerbe! Erwarten Sie wirklich so dramatische Entwicklungen? G. Gollenz: Deutschland ist uns hier ja vorausgegangen und die Erfahrungen von dort zeigen, dass der Markt auch bei uns um 30 bis 40 % zurückgehen könnte. Und was wird wohl passieren, wenn weniger Angebot für die Wohnungssuchenden am Markt ist? Richtig! Die Mieten werden aller Voraussicht nach steigen. Und dazu kommt noch, dass die Mieter in Zukunft als Laien dem Angebot professioneller Vermieter komplett ausgeliefert sind. Was kann man jetzt noch tun? G. Gollenz: Jetzt ist die Sache einmal gelaufen. Unsere Profis werden bis Ende Juni ihre Beratungstätigkeit noch im üblichen Umfang aufrechterhalten. Danach werden die Zeiten für Wohnungssuchende schwieriger und wahrscheinlich auch teurer. Denn sie werden sich rechtliche und fachliche Unterstützung von externer Seite zukaufen müssen, wenn sie einem professionellen Vermieter gegenübertreten. Und dann wird man hoffentlich erkennen, dass die Politik den nächsten Fehlgriff getätigt hat. Warten wir ab ... Fachgruppenobmann Gerald Gollenz kritisiert, dass das neue Bestellerprinzip die Wohnungssuchenden ab Juli massiv benachteiligt.

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