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11. August 2019

- Hochwasserschutz: So gehen 52 Grazer Bäche nicht mehr über - Resuitenrefektorium am Rosenhain: Jetzt muss Leben ins Geisterhaus kommen - 15 Securitys sorgen für Sicherheit am Hauptbahnhof - Klimaprotest auch in den Sommerferien - Grazer VIPs auf Urlaub

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18 eco www.grazer.at 11. AUGUST 2019 Riesengroßer Bedarf Gerade in der Landwirtschaft und im Tourismus werden Jahr für Jahr viele saisonale Arbeitskräfte benötigt. GETTY

11. AUGUST 2019 www.grazer.at eco 19 an Saisonarbeitern WICHTIG. Experten bestätigen: Der Bedarf an Saisonarbeitern bleibt auch heuer hoch. Von Fabian Kleindienst redaktion@grazer.at Saisonarbeit ist in vielen wirtschaftlichen Bereichen ein absolutes Muss. Besonders im Tourismus, in der Land- und Forstwirtschaft, aber auch im Baugewerbe sind ganzjährige Arbeitsverhältnisse aufgrund der fehlenden Auslastung und der Abhängigkeit von einzelnen Jahreszeiten vielfach schlicht nicht möglich. Aktuelle Entwicklungen und verstärkter Bedarf – beispielsweise im Bereich der Landwirtschaft im Zusammenhang mit der Klimakrise – führten im letzten Jahr vermehrt zu Engpässen. Heuer hat die Politik reagiert, eine neue Verordnung eingesetzt und damit die Kontingente potenzieller Arbeitskräfte aus Drittstaaten deutlich angehoben. Im Bereich des Tourismus entfallen auf die Steiermark nunmehr 141 mögliche Saisonier-Stellen, in der Land- und Forstwirtschaft wurde das Kontingent auf 523 aufgestockt. Darüber hinaus ist es möglich, kurzfristig (maximal sechs Wochen) 89 zusätzliche Erntehelfer zu beschäftigen. Zu Saisonspitzen sind außerdem zeitlich begrenzte Überschreitungen um 20 Prozent möglich. Der Bedarf ist da, wie Klaus Eichberger, Leiter des AusländerInnenfachzentrums des AMS Steiermark, bestätigt: „Wir liegen heuer im August sowohl beim Kontingent der Landund Forstwirtschaft als auch beim Fremdenverkehr schon über den Zahlen des Vorjahres.“ Bei der Anwerbung von Saisoniers ist zu beachten, dass zwar für EU, EWR-Staaten und die Schweiz keine zusätzlichen Bewilligungen gebraucht werden, bei Drittstaatsangehörigen aber Visa und Beschäftigungsbewilligungen nötig sind. Letztere können Betriebe bei ihrer regionalen AMS-Geschäftsstelle beantragen. Noch viel zu tun Trotz Ausdehnung der Kontingente besteht für Franz Perhab, Obmann der Sparte ‚Tourismus und Freizeitwirtschaft‘ der Wirtschaftskammer Steiermark, noch Aufholbedarf: „Durch die Neuregelung ist keine wesentliche Änderung für die Tourismusbetriebe der Steiermark eingetreten. Nicht umsonst wurde beispielsweise der Koch auf die Mangelberufsliste gesetzt, nach wie vor fehlen uns etwa 450 Köche.“

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