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10. November 2019

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- An jedem dritten Unfall in Graz ist ein Radfahrer beteiligt - 60 Millionen Euro für Kinderbetreuung - Neues Studentenheim in spätbarocker Villa - Jesuiten-Refektorium: Noch geht es beim Geisterhaus ums Geld - Millionstes Buch in der Grazer Stadtbibliothek ausgeliehen - KAGes: 168 Anästhesisten im Einsatz - Neue Thai- & Beer-Bar bei der FH Joanneum - Junkerpräsentation 2019

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16 graz www.grazer.at 10. NOVEMBER 2019 Cybermobbing ist strafbar ILLEGAL. Wer mobbt oder cybermobbt, kann Strafbestände erfüllen. Auch, wenn er erst mündig minderjährig ist. Jedenfalls können sich Opfer auch rechtlich wehren. Von Svjetlana Wisiak svjetlana.wisiak@grazer.at Die Frage der Bestrafung von „Mobbern“ stellt sich in extremen Fällen nicht nur dem Opfer, das sich nach Gerechtigkeit sehnt, sondern auch dem Täter – oder im weitesten Sinn seinen Eltern. Aber auch ein mündiger Minderjähriger (siehe rechts) kann mit juristischen Folgen konfrontiert werden. Organmandate Als Strafbestand ist Mobbing nicht im Gesetzbuch verankert. Anders sieht es beim Cybermobbing aus. Seit dem Jahr 2016 setzt § 107c des Strafgesetzbuchs zwei Formen des Cybermobbings unter Strafe: die schwerwiegende Verletzung der persönlichen Ehre und die schwerwiegende Verletzung der Privatsphäre. Die Cyberattacken müssen, um den Strafbestand zu erfüllen, über SMS oder Messenger- Dienste (WhatsApp und Ähnliches) über einen längeren Zeitraum erfolgen. Vor allem, wenn sie die Lebensführung des Opfers beeinträchtigen. Die Strafe kann sich bis zu einem Jahr erstrecken oder mit einem Geldbetrag abgegolten werden. Sollte das Mobbing- Opfer aufgrund der seelischen Belastung Selbstmord begehen, könnte sich der Strafrahmen auf bis zu drei Jahre erweitern. Stalking & Co Gesetzlich ähnlich angesiedelt ist übrigens auch die beharrliche Verfolgung. Auch die Tatbestände der üblen Nachrede und Beleidigung können erfüllt werden. Täter übernimmt Verantwortung Instagram & Co. Rechtsanwalt und Cyberkriminalität-Experte Christoph Brandl erklärt: ■■Wer ungefragt/unerlaubt Fotos von anderen postet, kann gegen Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte verstoßen und vielleicht sogar Straftatbestände erfüllen (gegen Gesetze verstoßen). ■■Opfer dieses Verstoßes (die Abgebildeten) haben ein Recht auf Unterlassung und Löschung. Hier wird es aber kompliziert: denn dazu muss man den Täter oder den Betreiber der Website ausfindig machen – der oft im Ausland angesiedelt ist. ■■Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist man deliktsfähig und kann nach den zivil- und (verwaltungs)strafrechtlichen Bestimmungen zur Verantwortung gezogen werden. ■■Wenn ein mündiger Minderjähriger wiederholt negativ auffällt, können die Strafen verschärft werden. ■■Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist man unmündig minderjährig. Ungestraft kommt man dennoch nicht davon; es können die Erziehungsberechtigten zur Verantwortung gezogen werden. § §§ § Grazer: Fakten Sonderausgabe powered by Ab nächster Woche in den Grazer Schulen: In Zusammenarbeit mit der steirischen AK hat sich der „Grazer“ des Themas Mobbing im Schulbereich angenommen. Im Rahmen dieser Kooperation entstand eine Sonderausgabe des „SchülerGrazer“, die Kinder und Jugendliche über ihre Rechte und Pflichten aufklärt, Tipps und Anlaufstellen liefert und auf diese Weise Bewusstseinsbildung betreibt. Erscheinung: am 14. November

10. NOVEMBER 2019 www.grazer.at graz 17 Einige Mobilfunk-Anbieter bieten eigene Tarife an, mit denen Sie Ihre Kinder im Internet gezielt schützen können. GETTY Kinderschutz am Handy SICHER. Smartphones bieten große Chancen, aber auch Gefahren für Kinder. Spezielle Tarife können für mehr Sicherheit sorgen. Von Fabian Kleindienst redaktion@grazer.at Die Zeiten ändern sich: Früher sorgten sich Eltern darum, dass ihre Kinder nicht mit Fremden sprechen, im Fernsehen keine brutalen Filme sehen oder mit den „richtigen“ Freunden in Kontakt stehen. Schwer genug – doch durch das Internet und vor allem die Smartphones sind viele neue Gefahrenquellen wie beispielsweise Cybermobbing hinzugekommen. Die Kontrolle dieser neuen Einflüsse scheint dabei fast unmöglich zu sein. Mittlerweile haben die wichtigsten Mobilfunkanbieter aber den Bedarf an mehr Kinderschutz im Netz erkannt und bieten eigene Tarife dafür an. Hier eine Auswahl: A1 ■ ■‚A1 Internetschutz‘ bietet eine eigene Kindersicherung an. ■■Die Kinderschutz-Maßnahmen sind zeitlich steuerbar. ■■Mit einem Passwort kann man die Sicherung jederzeit ein- oder ausschalten. ■■Man kann bestimmte Websites erlauben oder sperren und dabei sogar vorgeben, welche Wörter auf einzelnen Websites nicht enthalten sein dürfen. Magenta ■■Man hat die Wahl, eine (Kinderschutz Small) oder drei (Kinderschutz Large) Rufnummern zu schützen. ■■Man kann bestimmen, was für das Kind freigegeben wird. ■■Auch konkrete Zeiten für zusätzlichen Schutz sind einstellbar. ■■Man kann die Aufrufe von Sozialen Netzwerken oder Youtube einschränken und auch konkrete Video-Kategorien sperren. ■■Einzelne Websites sind sperrbar. tele.ring ■■Bis zu drei Rufnummern sind gleichzeitig schützbar. ■■Es gibt einen Alterscheck, der Inhalte auswählt, um sie für Kinder zu sperren oder freizugeben. ■■Zugriffe auf Soziale Netzwerke oder Youtube können gesperrt oder zeitlich eingeschränkt werden. ■■Man kann den Internetzugriff automatisch auf bestimmte Zeiten beschränken. ■■Einstellungen können über das eigene Handy verwaltet werden. ■■Man kann Websites sperren. Drei ■■Das Zusatzpaket „Drei Schutzengel“ ist eine Kindersicherung, um unerwartete Mehrkosten zu verhindern. Sind Freimengen aufgebraucht, bekommt man ein Info-SMS. ■■In der Kundenzone kann man mit dem Kundenkennwort eine „Jugendsperre“ einrichten und einzelne Dienste für Kinder unzugänglich machen. Wissenswert ■■Im WLAN, also außerhalb des Netzes der Mobilfunkanbieter, funktioniert der zusätzliche Schutz im Normalfall nicht. Auf Android-Geräten lässt sich die WLAN-Funktion aber ausschalten. ■■Am iPhone kann man eine eigene Kindersicherung einrichten: Dazu muss man unter „Einstellungen“ auf den Bereich „Allgemein“ und die Option „Einschränkungen“ gehen. Dort wählt man „Einschränkungen aktivieren“ für die Kindersicherung und einen Code dafür aus. ■■Auf Android-Geräten lassen sich unter „Einstellungen“ mit den „Jugendschutzeinstellungen“ Beschränkungen für Apps und Filme einstellen. ■ ■ Über Drittanbieter kann man Kinderschutz-Apps installieren, die in der Regel eine sichere Umgebung erzeugen, in der Kinder nur auf festgelegte Apps zugreifen können.

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